Wir bitten hier um eindeutige Formulierungen, die zeigen, dass die Wiedervernässung der Moore nicht prinzipiell als oberste Zielsetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts des Landes gelten, auch andere Ziele sollten gleichrangiger Grund für die Ausübung der Vorkaufrechtes sein.
Antrag: | Artikel 4 - Änderung des Landeswaldgesetzes |
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Antragsteller*in: | Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV M-V |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 26.09.2024, 20:39 |
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Laura Winkelmann: