Bisher muss jeder einzelne Eigentümer einer Renaturierung zustimmen. Dies soll bezüglich von für die Renaturierung durchzuführenden Baumaßnahmen beibehalten werden, also Eigentümer von Flächen, auf denen gebaut wird, müssen dem weiterhin zustimmen. Dieser Ergänzungspassus würde bewirken, dass Eigentümer von Flächen, auf denen nicht gebaut wird, wo sich aber der Wasserstand auf der Fläche erhöhen, dies dulden müssen. Dies stellt einen Kompromiss zwischen dem Freiwilligkeitsprinzip und einer Zustimmungsverpflichtung für alle Flächen des Moorschutzprojektes dar (also auch solchen, auf denen bauliche Veränderungen nötig sind - also allgemeinder Verkaufspflicht oder Enteignung dar.
Antrag: | Artikel 3 - Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes |
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Antragsteller*in: | Ostseestiftung |
Status: | Übernahme |
Entschieden am: | 20.09.2024 |
Eingereicht: | 18.09.2024, 15:21 |
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