Es sollte nicht argumentiert werden, dass eine Moorklimaschutzmaßnahme nur dann sinnvoll ist, wenn damit eine weiter Bewirtschaftung von Mooren verbunden ist. Auch eine Beendigung der Nutzung muss in vielen Fällen in Betracht gezogen werden.
Antrag: | Abschnitt 5 - Landnutzung, Landnutzungsänderung, Forst- und Landwirtschaft [Artikel 1 Klimaschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesklimaschutzgesetz – LKSG M-V)] |
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Antragsteller*in: | Ostseestiftung |
Status: | Übernahme |
Entschieden am: | 20.09.2024 |
Eingereicht: | 18.09.2024, 15:46 |
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