Die vorgeschlagenen Änderungen zum Abschnitt 5 werden in einem Änderungsantrag zusammengefasst. Hinsichtlich der Landwirtschaft schlagen wir vor, die Umstellung der Moorflächen auf Paludikulturen als zwingend anzusehen und die Formulierungen entsprechend zu wählen. Das Land muss sich finanziell engagieren, um die Landwirt*innen bei der Umstellung auf Paludikultur zu unterstützen und entsprechende Wirtschaftskreisläufe in Gang zu setzen. Wir halten es zudem für dringend erforderlich, den unverantwortlich hohen Anteil an Ackerflächen, der zur Tierfutterproduktion dient, ebenso zu reduzieren wie den Flächenanteil der Energiepflanzen. Tierfutter sollte nur noch so viel produziert werden, wie es mit dem Grünland korrespondiert, um die Tiere über das Jahr ausreichend zu versorgen.
Der Gesetzestext sollte sich weiterhin nicht festlegen, bei welchem Amt das Land das Moormanagement einrichtet. Die Ablösung von Bergrechten bis Ende 2025 ist zudem illusorisch.
Hinsichtlich der Wälder muss die Vorbildfunktion des Landes benannt und die finanzielle Unterstützung für andere Waldbesitzarten benannt werden. Das Nähere regeln das Landeswaldgesetz und seine Verordnungen. Die zentralen Herausforderungen der Einstellung der Waldentwässerung und der Schaffung waldverträglicher Wildbestände sollten im Gesetzestext benannt werden, um ihnen Gewicht in der Praxis zu verlehen.
Die Zielstellung für die absolute Reduzierung des Flächenverbrauchs sollte ambitionierter auf 2040 gefasst werden.
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Laura Winkelmann: